
Frauen haben Rechte
Frauen haben Rechte – aber noch gar nicht lange. Das Wahlrecht für Frauen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf ein eigenes Bankkonto ohne Erlaubnis des Ehemannes, etc., diese Errungenschaften liegen zum Teil erst wenige Jahrzehnte zurück.
2011 wurde die Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ beschlossen und die Länder Europas wurden aufgerufen sich anzuschließen. 2018 trat die Konvention in Deutschland in Kraft. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft wird. Die Realität sieht leider anders aus: Die Türkei trat als erstes und bisher (Stand Mai 2024) einziges Land aus der Konvention aus. Tschechien lehnte 2024 die Ratifizierung ab.
Der SkF tritt seit über 100 Jahren für die Rechte von Frauen und Mädchen ein und wird dies auch weiterhin tun. Das im Europa des 21. Jahrhunderts aber solche Rückschritte gemacht werden, lässt uns irritiert, fassungslos und wütend zurück!