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                                    Hier finden Sie die h%u00e4ufigstenFragen und Antworten zum ehrenamtlichen Engagement in unseren Einrichtungen.Muss ich mich f%u00fcr einebestimmte Anzahl an Tagen,Stunden oder eine Dauerdes Ehrenamts festlegen?Ein ehrenamtliches Engagement basiert auf Freiwilligkeit. Das bedeutet, dass Sie selber den Umfang oder die Dauer des Einsatzes bestimmen. Bei einigen Projekten gibt es jedoch konkrete Zeitw%u00fcnsche an die Ehrenamtlichen; insbesondere bei Projekten, bei denen eine Mindestanzahl an Personen im Einsatz gew%u00e4hrleistet sein muss (z.B. bei der Bahnhofsmission oder bei der Telefonseelsorge). Ist ein kurzfristigesEngagement m%u00f6glich?Es ist uns wichtig, dass die Ehrenamtlichen auf Ihre Aufgaben gut vorbereitet werden. Bei einigen Projekten ist kein kurzfristiges Engagement m%u00f6glich, da sich die Qualifizierungsphase %u00fcber mehrere Monate erstreckt (z.B. in der Hospizarbeit). Andere Bereiche, wie z.B. die Treffpunkte in den Quartieren, bieten den Ehrenamtlichen mehr Flexibilit%u00e4t, und man kann sich dort je nach Bedarf punktuell und ohne lange Vorbereitungsschulungen einbringen.Wie melde ich mich f%u00fcrein Ehrenamt an?Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleg:innen in den jeweiligen Einrichtungen. Alle Kontaktdaten finden Sie in dieser Brosch%u00fcre. Wir laden Sie dann zum Erstgespr%u00e4ch bzw. zum Hospitieren ein. Wenn Sie sich entschieden haben, eines der Projekte ehrenamtlich zu unterst%u00fctzen, melden Sie sich bei uns schriftlich an %u2013 je nach Projekt mit einem Anmeldeformular oder einem Ehrenamtsvertrag. Bei der Anmeldung bekommen Sie von uns ein Anschreiben f%u00fcr ein kostenfreies erweitertes F%u00fchrungszeugnis. Mit dem Ehrenamt beginnen Sie dann, wenn Sie ihr aktuelles erweitertes F%u00fchrungszeugnis (ohne Eintragungen) vorgelegt und die notwendigen Qualifizierungen absolviert haben.Wie werde ich auf dieAufgaben vorbereitet Gibt es verpflichtendeSchulungen? Je nach Engagement nehmen Sie an einem verpflichtenden Vorbereitungskurs teil (z.B. beim KinderPalliativNetzwerk), oder Sie werden im Rahmen eines Gespr%u00e4chs oder eines Hospitationsdienstes individuell f%u00fcr die Aufgabe innerhalb des konkreten Projektes oder der Einrichtung angeleitet. Alle Ehrenamtlichen nehmen an einer verpflichtenden Schulung gegen sexualisierte Gewalt teil. Die Schulung dauert sechs Unterrichtseinheiten, orientiert sich an den Curricula der Pr%u00e4ventionsordnung %u00a79 f%u00fcr das Bistum Essen vom 01.05.2022 und ist f%u00fcr unsere Ehrenamtlichen kostenfrei. Mit der Schulung werden die Ehrenamtlichen sensibilisiert und darin best%u00e4rkt, sich selber und andere vor grenz%u00fcberschreitendem und verletzendem Verhalten zu sch%u00fctzen. Haben Sie w%u00e4hrend der ehrenamtlichen T%u00e4tigkeit Kontakt zu Lebensmitteln (Vorbereitung und/oder Ausgabe von Lebensmitteln), sind Sie verpflichtet, beim Gesundheitsamt eine Belehrung gem%u00e4%u00df %u00a7 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu absolvieren. Die Belehrung dauert ca. 20 Minuten und ist f%u00fcr unsere Ehrenamtlichen kostenfrei.Wie werde ich w%u00e4hrendder T%u00e4tigkeit begleitet?Wir m%u00f6chten, dass Sie in Ihrem Ehrenamt wachsen und sich weiterentwickeln. Deshalb bieten wir den FRAGEN & ANTWORTEN ZUM EHRENAMT53
                                
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